Naturheilpraxis Kastenholz
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erwartet

Bei der ersten Konsultation haben Sie Gelegenheit mir Ihre Probleme, Schmerzen und sonstige Krankheitszeichen zu schildern. Ein ausführliches Erstgespräch, für das ich mir viel Zeit nehme und eine anschließende gründliche Untersuchung sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Therapie.
Dieses Erstgespräch dauert in der Regel 1,5 bis 2 Stunden, die nachfolgenden Sitzungen etwa 1 Stunde. Über die Anzahl und Häufigkeit der Behandlungen entscheidet der jeweilige Behandlungsverlauf.
Um zu einer endgültigen Diagnose zu gelangen, bediene ich mich verschiedener Untersuchungsmethoden. Erst nach einer genauen Diagnosestellung erarbeite ich einen individuellen Therapieplan.

Gesundheitsvorsorge hat einen besonderen Stellenwert in meiner Praxis. Dazu gehören neben der Abwehrsteigerung und der Entgiftung des Körpers auch Beratungen zu Ernährungs- und Lebensgewohnheiten.

Flexibilität ist Teil unseres modernen Lebens. Nach Vereinbarung stehe daher auch abends und für Hausbesuche zur Verfügung.

Berufsverbände

Ich bin Mitglied in folgenden Berufsverbänden:

DGTHA
Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Therapie mit Hirudineen und ihren Artenschutz

Deutsche Akademie für EDTA-Chelat-Therapie e.V.

BDH e.V.
BDH e.V.
Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.
Mitgliedsnummer: 2501

BCHT e.V.
BCHT e.V.
Bundesverband der
Colon-Hydro-Therapeuten



Die Kostenübernahme
Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte erhalten von ihrem Kostenträger eine Teilerstattung der Leistungen. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Hier gibt es große Unterschiede! Abrechnungsgrundlage  ist immer die Gebührenordnung für Heilpraktiker, die GbüH.

Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Die GebüH entstand 1985.  Obgleich die GebüH nun über 20 Jahre alt ist, hat es keine Anpassung der Honorarsätze gegeben! Eine historischen Einmaligkeit, die aber auf jeden Fall nicht mehr kostendeckend und wirtschaftlich ist.
Aus diesem Grund weicht die Heilpraktiker-Rechnung von der GebüH ab. Die Heilpraktikerleistungen sind also, wenn überhaupt, nur zum Teil erstattungsfähig. Das gilt auch für die meisten der verordneten Medikamente. 

Gesetzlich Versicherte
haben keinen Anspruch auf Erstattung der Heilpraktiker-Leistungen. Eine weitere Möglichkeit, vor allem für jüngere Menschen, ist eine private Zusatzversicherung.

Die Rechnungsstellung
erfolgt unter detaillierter Angabe der Diagnose/n, Leistungen und Gebührensätzen. 


>> Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker - GebüH